Führerscheinklassen

Am / A1 / A2 und A Für Mopeds und Motorräder

Der Motorradführerschein ist in verschiedenen Klassen aufgeteilt. Jede dieser Klassen besagt eine höchstzulässige Bauartgeschwindigkeit, einen begrenzten Hubraum, eine maximale Motorleistung bzw. des weiteren ein bestimmtes Leistung/Eigengewichts-Verhältnis.

Eine Zuwiderhandlung kann eine Geldstrafe, bis hin zu einem Lenkerbereichtigungsentzug mit sich ziehen.

 

Weiter Informationen rund um die Führerscheinklassen finden Sie auf www.oesterreich.gv.at/führerschein


Die Klasse AM kann ab 15 Jahren erworben werden. Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.

 

Besitzt jemand eine Lenkberechtigung für die Klasse B, ist für das Lenken von Mopeds keine Lenkberechtigung der Klasse AM erforderlich. Das Gleiche gilt bei Besitz einer der nachfolgend angeführten Lenkberechtigungen: A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.



Mit der Führerscheinklasse A1 können Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) gelenkt werden. Verhältnis von Leistung /Eigengewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Ebenso können dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung mit dieser Klasse gelenkt werden.



Die Motorradklasse A2 beinhaltet die Berechtigung Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht) zu lenken.



Mit der Führerscheinklasse A sind Führerscheininhaber von Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2) zur Lenkung berechtigt.